Abgasskandal

Weder VW noch Daimler noch andere Fahrzeughersteller können den Abgasskandal zu den Akten legen. Der Dieselskandal, der im Herbst 2015 mit der Aufdeckung der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 seinen Anfang nahm, ist auch heute noch aktuell.

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Während bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 in erster Linie noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB durchgesetzt werden kann, rückt der Nachfolgemotor des Typs EA 288 zunehmend in den Fokus. Der Dieselmotor wurde in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Nachdem diverse Landgerichte auch hier den geschädigten Käufern Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen haben, hat mit dem OLG Köln inzwischen auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

Die VW-Tochter Audi gerät hingegen zunehmend bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 unter Druck. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg oder Frankfurt haben Audi hier bereits zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Wie hoch ihr Anspruch auf Schadenersatz ausfällt, können Sie unverbindlich und kostenlos mit unserem Schadensrechner ermitteln.

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Der Abgasskandal ist kein exklusives Problem der Volkswagen AG. Auch andere Hersteller wie Daimler geraten wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zunehmend in den Blickpunkt. Dabei nimmt der Druck auf Daimler zu. Der Autobauer musste schon zahlreiche Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurückrufen. Daimler legte gegen die Rückrufe zwar Widerspruch ein, dies wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen. Damit hat das KBA seine Einschätzung, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet hat, untermauert. Nach diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt.

Außerdem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und um sichere Fahrt zu gewährleisten, möglich sind (C-693/18).

Abgasskandal – BGH zum Thermofenster bei Daimler

Die bei der Abgasrückführung eingesetzten Thermofenster sind ein viel diskutiertes Thema im Abgasskandal. Nun hat der Bundesgerichtshof erstmals Stellung zu den von Daimler verwendeten Thermofenstern bezogen. Der BGH stellte fest, dass die Verwendung von Thermofenstern alleine noch nicht den Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.

Abgasskandal – auch neue Vergleichsangebote von VW unzureichend

Das Musterverfahren im Abgasskandal zu Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 gegen VW ist abgeschlossen, nachdem sich Volkswagen und Verbraucherzentrale auf einen Vergleich geeinigt haben. Für die geschädigten Verbraucher, die sich nicht an dem Musterverfahren beteiligt haben, sondern selbst vor Gericht gezogen sind, hat VW weitere Vergleichsangebote angekündigt. Erste Angebote wurden den noch immer rund 50.000 Einzelklägern auch schon unterbreitet.

BGH befasst sich mit der Abschalteinrichtung des Daimlerdiesels OM 651

Der Abgasskandal betrifft längst nicht nur VW, sondern auch andere Autohersteller wie Daimler. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Grundsatzurteil vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) bereits entschieden hat, dass VW im Dieselskandal zu Schadensersatz verpflichtet ist, wird am 27.10.2020 eine Klage gegen Daimler vor dem BGH verhandelt (Az.: VI ZR 162/20).

Keine Verjährung der Ansprüche auf Schadensersatz im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.05.2020 für Rechtssicherheit gesorgt und entschieden, dass VW grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Die Entscheidung ist für die geschädigten Verbraucher natürlich erfreulich, und der BGH hat damit die wichtigsten Weichen im Abgasskandal gestellt, die Frage der Verjährung hat er noch nicht beantwortet. VW sähe es natürlich am liebsten, dass die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist nach Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 in Lauf gesetzt wurde.

VW-Vergleich im Abgasskandal – Schadensersatzanspruch selber geltend machen

Die Zeit läuft langsam ab. Bis zum 20. April 2020 müssen sich die Verbraucher entscheiden, ob sie das VW-Vergleichsangebot im Abgasskandal annehmen wollen. „Das Angebot ist für viele Verbraucher, die ein Fahrzeug mit dem Schummeldieselmotor EA 189 fahren, uninteressant. Im Einzelfall lässt sich eine deutlich höhere Entschädigungssumme herausholen. Dies sollte aber fachanwaltlich durchgerechnet werden.

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