Widerruf von Immobilienfinanzierungen

Wideruf von Immobilienfinanzierungen

Viele Banken haben in Immobilien-Darlehensverträgen mit Verbrauchern in den Widerrufsbelehrungen bzw. in den Widerrufsinformationen jahrelang Formulierungen verwendet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg, die eine Vielzahl von Immobilienfinanzierungsverträgen untersucht hat, sind mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft anzusehen, wobei 30 % der untersuchten Verträge Belehrungsformulierungen enthalten hatten, die zum Untersuchungszeitpunkt von Gerichten bereits als fehlerhaft beurteilt worden sind.

Im Büro des Unterzeichners wurden seit 2013 über 1100 Widerrufsfälle bearbeitet, die zumeist mit vorteilhaften außergerichtlichen Vergleichen endeten.  Es wurden Fälle bzgl. dem Widerruf von Immobiliendarlehen der BBB-Bank, BHW, Commerzbank, debeka, DSL-Bank, DKB, ING-Diba, L-Bank, LBBW, BW-Bank, Münchner Hypothekenbank, PSD-Bank, Santander Consumer Bank, Sparda-Bank BW, sowie Widerruf von Darlehen vieler Sparkassen, Kreissparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und VR-Banken bearbeitet- hier wird RA Staudenmayer auch von FINANZTEST gelistet (https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditver... zu debeka-, DKB-, Sparkassen- und Volksbank-Fällen).

Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass sich der Kunde aus dem Vertrag lösen kann ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
In diesem Zusammenhang sollten auch zu Unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühren und ähnliche unzulässige Bankpreise wie bspw. Wertermittlungsgebühren u.a. Gebühren zurückgefordert werden. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können unter Umständen zurückgefordert werden. Für eine gerichtsfeste Argumentation wird für einen Pauschalpreis ein Kurzkreditgutachten zur Höhe des zu erwartenden Nutzungsentgelts erstellt.

Da die durchschnittlichen Effektivzinssätze für Immobilienfinanzierungen bei Festdarlehen im 10-Jahres-Bereich um 1 % p.a. liegen, lohnt sich eine Umschuldung auf ein neues Darlehen mit aktuellen Zinssätzen fast immer.

Sofern Sie sicher sind, dass Sie bei einer anderen Bank ggf. kurzfristig eine Anschlussfinanzierung erhalten, sollten Sie die Widerrufsmöglichkeit für Ihren Immobiliendarlehensvertrag prüfen lassen, und die Vertragserklärungen widerrufen.

Nach Zurückweisung Ihres Widerrufs, mit der Sie rechnen müssen, liegt auch der erforderliche Versicherungsfall für eine Rechtsschutzversicherung vor, sodass regelmäßig (wenn nicht eine Ausschlussklausel greift wie bei den neueren Policen) die Versicherung ab diesem Zeitpunkt eine Deckungszusage erteilen muss.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall des Unterzeichners die Revision zum Bundesfinanzhof zur Frage der (Nicht -) Steuerbarkeit von durch Widerruf erlangten Nutzungsersatz-Zahlungen zugelassen. Diesbezüglich können Sie sich auch nach abgeschlossenem Rechtsstreit innerhalb von idR 3 Jahren an uns wenden.

Gerne überprüfe ich auch Ihren Darlehensvertrag, hole ggf. eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, lasse ein Kurzgutachten anfertigen und übernehme Ihre Rechtsvertretung.

Mittels des Online-Formulars zum Widerruf von Immobilienfinanzierungen können Sie uns alle erforderlichen Informationen und Dokumente zusenden. Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig und vollständig aus.

Alternativ können Sie auch die hier zum Download angebotene PDF-Datei ausdrucken und mit ausgefüllten Daten per Briefpost oder Telefax übersenden.

Bitte senden Sie die ausgefüllte/ausgedruckte Datei an folgende Adresse:

Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart

Tel.:  0711 / 782 6933 - 0
Fax:   0711 / 782 6933 - 1

info@ra-staudenmayer.de

 


Online-Formular zum Widerruf von Immobilienfinanzierungen