Fahren Sie ein finanziertes Fahrzeug, sollten Sie uns prüfen lassen, ob die Vertragserklärungen zu dem abgeschlossenen Darlehensvertrag noch heute widerruflich sind.
Möglich ist der Widerruf nämlich bei Autokreditverträgen, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, und in deren Widerrufsinformationen die Banken fehlerhaft über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht informiert haben.
Lesen Sie auch „Typische fehlerhafte Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehler bei verbundenen Auto-Darlehens- und Kaufverträgen“, und „Banken mit fehlerhaften Widerrufsinformationen“.
Gerne prüfen wir für Sie, ob der Widerruf des Autokredits für Sie noch möglich ist. Ist das der Fall, können Sie das Auto nach einem erfolgreichen Widerruf zurückgeben, bzw., müssen es erst abgeben, wenn die Wirksamkeit des Widerrufs gerichtlich festgestellt worden ist.
Bei einem etwaigen Gerichtsverfahren müssen Sie dabei nicht wie in den Diesel- / Abgasfällen dem Hersteller die Motorenmanipulationen und den Vorsatz nachweisen. Da in Gegenden mit Fahrverboten eine Hardware-Nachrüstung erforderlich ist, müssten Sie eine Werkstatt finden, die das machen kann, und dann der Kostenerstattung hinterherlaufen. Ist jedoch ein Widerruf möglich, genügt allein der sich aus den Vertragsunterlagen ergebende Belehrungsfehler, um den verbundenen Kauf- und Darlehensvertrag rückabzuwickeln.
Besonders im Hinblick auf die Abgasmanipulationen oder Fahrverbote bei Diesel-Fahrzeugen, jedoch auch bei Nicht-Diesel-Fahrzeugen ist also der Widerruf eine interessante Option, um weiteren Scherereien aus dem Weg zu gehen.
Nach dem Stand der Rechtsprechung müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, sodass im Einzelfall berechnet werden muss, was der Widerruf bringt.
Schauen Sie sich die folgende exemplarische Beispielsrechnung an:
Kauf und Finanzierungsbeginn 03.07.2017
Kaufpreis € 25.000,00
Anzahlung € 5.000,00
Finanzierungsrate € 400,00
Zins 1,99%
Gefahrene Kilometer 40.000 km
Widerruf 01.07.2021
bezahlt insgesamt € 24.200,00
Rückzahlungsbetrag € 22.898,00
Der Widerruf lohnt sich umso mehr, je weniger Kilometer gefahren worden sind.
Der Diesel- / Abgasskandal macht durch die Folge von Softwareupdates, verschlechterten Gebrauchtfahrzeugwerten, fehlenden oder unzureichenden Hardware-Nachrüstungen und einem Fahrverbot für EURO 5 - Diesel (z.B. Stuttgart) insbesondere alte Diesel-Fahrzeuge lästig und teuer. Der Widerruf ist bei fehlerhafter Widerrufsinformation aber genauso bei Fahrzeugen mit anderer Motorisierung (Hybrid, Benziner, Elektro) möglich.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug durch Widerruf loswerden übersenden Sie uns einfach Ihre Vertragsdaten über das Online-Formular. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir um Mitteilung der Versicherungsnummer. Wir werden dann eine Deckungszusage für Sie beantragen.
Bitte füllen Sie das Online-Formular sorgfältig und vollständig aus!
Alternativ können Sie die hier zum Download angebotene PDF-Datei auch ausdrucken und mit den ausgefüllten Daten an uns senden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit den angegebenen Unterlagen an:
Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart
oder per Fax an 0711 / 78 26 93 31
oder eingescannt an info@ra-staudenmayer.de
Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken - Widerruf Ihrer Autofinanzierung
Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken - Widerruf Ihrer Autofinanzierungen