Abgasskandal

Weder VW noch Daimler noch andere Fahrzeughersteller können den Abgasskandal zu den Akten legen. Der Dieselskandal, der im Herbst 2015 mit der Aufdeckung der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 seinen Anfang nahm, ist auch heute noch aktuell.

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Während bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 in erster Linie noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB durchgesetzt werden kann, rückt der Nachfolgemotor des Typs EA 288 zunehmend in den Fokus. Der Dieselmotor wurde in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Nachdem diverse Landgerichte auch hier den geschädigten Käufern Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen haben, hat mit dem OLG Köln inzwischen auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

Die VW-Tochter Audi gerät hingegen zunehmend bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 unter Druck. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg oder Frankfurt haben Audi hier bereits zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Wie hoch ihr Anspruch auf Schadenersatz ausfällt, können Sie unverbindlich und kostenlos mit unserem Schadensrechner ermitteln.

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Der Abgasskandal ist kein exklusives Problem der Volkswagen AG. Auch andere Hersteller wie Daimler geraten wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zunehmend in den Blickpunkt. Dabei nimmt der Druck auf Daimler zu. Der Autobauer musste schon zahlreiche Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurückrufen. Daimler legte gegen die Rückrufe zwar Widerspruch ein, dies wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen. Damit hat das KBA seine Einschätzung, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet hat, untermauert. Nach diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt.

Außerdem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und um sichere Fahrt zu gewährleisten, möglich sind (C-693/18).

Mercedes Rückruf – KBA muss Update erst freigeben

Es war ein Paukenschlag als Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anfang Juni erklärte, dass er den amtlichen Rückruf für knapp 240.000 Mercedes-Fahrzeuge unverzüglich anordnen werde. In den Modellen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein. Durch den amtlichen Rückruf hat der Stern nicht nur ein paar Kratzer abbekommen. Vielmehr ist der Abgasskandal endgültig bei Mercedes angekommen.

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