Vergleich im VW-Musterfeststellungsverfahren – Beratung betroffener Verbraucher

Jahrelang hat sich VW im Abgasskandal geweigert, Kunden in Deutschland überhaupt eine Entschädigung zu zahlen. Es wurde nur zeitweise eine Umweltprämie angeboten. Nun hat sich Volkswagen im Musterverfahren doch noch mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Insgesamt wird VW an rund 260.000 Verbraucher, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben, eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro zahlen. Dabei soll die Entschädigung je nach Modell und Alter des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6257 Euro liegen. Ab dem 20. März will VW die Betroffenen anschreiben und über das Vergleichsangebot informieren. Diese müssen dann bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen wollen. Dann würden sie gleichzeitig auf weitere mögliche Ansprüche im Abgasskandal verzichten.

Der Vergleich wirft Fragen auf. Für die Betroffenen stellt sich natürlich in erster Linie die Frage, ob sie den Vergleich annehmen sollen, oder ob nicht gegebenenfalls auf dem Gerichtsweg mehr zu erreichen ist. Zudem wird eine größere Zahl von Verbrauchern, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, von dem Vergleich überhaupt nicht berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Verbraucher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht in Deutschland hatten, oder das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben. „Diese Personengruppe muss ihre Ansprüche individuell weiterverfolgen, wenn sie nicht mit leeren Händen dastehen will“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer.

Die Verbraucher, die demnächst von VW angeschrieben und über ihr Vergleichsangebot informiert werden, haben die Wahl, ob sie das Angebot annehmen wollen. Dabei dürfte es eine Frage des Einzelfalls sein, ob das Angebot angemessen ist. Für viele Verbraucher wird es schwierig sein, diese Frage selbst zu entscheiden. Sie haben die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW übernimmt dafür die Kosten bis zu 190 Euro, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Vergleich dann auch angenommen wird.

Es wird auch Verbraucher geben, für die das Angebot nicht angemessen ist. Sie können den Vergleich ablehnen und ihre Ansprüche individuell weiterverfolgen. Da die Musterklage beendet wird, tragen sie dann auch wieder das Prozesskostenrisiko. Daher ist die weitere Verfolgung der Ansprüche besonders für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung interessant. Da im Abgasskandal die meisten Gerichte VW bereits zu Schadensersatz verurteilt haben, stehen die Chancen auf Schadensersatz insgesamt sehr gut.

Um Verbraucher bei der Entscheidung, ob sie den Vergleich annehmen möchten oder nicht, zu unterstützen, hat Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0800 000 19 63 eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Unter dieser Nummer ist er montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

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