Wo das Finanzamt besonders genau hinschaut

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht jährlich im April die sogenannte Liste von Prüfungsschwerpunkten. Diese gibt einen Anhaltspunkt dafür, welche Themen in den Steuererklärungen besonders genau kontrolliert werden. Obwohl eine solche Auflistung in den anderen Bundesländern nicht veröffentlicht wird, hat es noch nicht geschadet, auch anderswo besonders auf diese Punkte zu achten.

Zwar müssen infolge der 2017 eingeführten Belegvorhaltepflicht Rechnungen oder andere Belege nur noch auf Nachfrage vorgelegt werden. Jedoch sollten Steuerpflichtige Belege tatsächlich bei Ihren Steuererklärungsunterlagen ablegen, damit einer solchen Aufforderung im Bedarfsfalle auch unkompliziert nachgekommen werden kann.

 

Prüfungsschwerpunkte 2022

Im Steuerjahr 2022 ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden in folgenden Prüffeldern genauer hinschauen:

  • Steuerermäßigungen gemäß § 35 c EStG für energetische Maßnahmen
  • ordnungsgemäße Deklaration der Gewinneinkünfte nach § 17 EStG
  • die Vermietungseinkünfte im Erstjahr, sowie ggf. (z.B. bei lang andauerndem Leerstand) die Prüfung der Gewinnerzielungs- bzw. Einkunftserzielungsabsicht; bei Vermietungs- / Verkaufsabsichten sollte sorgfältig dokumentiert werden, was wann genau unternommen wurde, um einen längerdauernden Leerstand und die Aberkennung von Werbungskosten zu vermeiden
  • die Berechnung der Sonder-AFA für den Mietwohnungsneubau, § 7 b EStG
  • die Angabe der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen

 

Prüfungsschwerpunkte 2023

2023 wird bei energetischen Gebäudesanierungen, beim Neubau von Wohnungen, beim Umfang von Renovierungsmaßnahmen und bei der Denkmal-Abschreibung besonders genau hingesehen.

Auch prüft das Finanzamt besonders, ob der Steuerpflichtige auf Dauer mehr Verlust als Gewinn erwirtschaftet, und verweigert den Werbungskostenabzug für den Fall, dass es keine Gewinnerzielungsabsicht sieht, sodass sich bei Immobilien meist höhere zu versteuernde Einnahmen errechnen.

Des Weiteren werden GmbHs bei Verkaufs-, Vererbungs- oder Schenkungs-Vorgängen genauer geprüft.

Beim Firmenauto wird der angegebene geldwerte Vorteil nachgerechnet, es wird das Fahrtenbuch genauer angeschaut und insbesondere geprüft, ob Privatfahrten ordnungsgemäß verzeichnet wurden.

Das Finanzamt schaut auch genauer hin, wenn das erste Mal Kinderbetreuungskosten, ein Behindertenausweis, eine doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten oder Homeoffice in der Steuererklärung auftauchen.

 

Prüfungsschwerpunkte 2024

  • Onlineverkäufe: die 2023 eingeführten Regelungen des Steuertransparenzgesetzes wirken sich erst jetzt richtig aus. Dies betrifft die Aktivitäten von Steuerpflichtigen auf Online-Plattformen wie beispielsweise eBay, Amazon, Kleinanzeigen, Airbnb oder Uber. Nutzer, die im Jahr mehr als 30 Transaktionen oder € 2.000,00 Umsatz machen, müssen dem Finanzamt gemeldet werden, das dann prüft, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, sodass die erzielten Gewinne entsprechend versteuert werden müssten. Für das Steuerjahr 2023 wurden so erstmals Daten gemeldet.
  • Bei Vermietungseinkünften ist insbesondere bei erstmaliger Vermietung und bei der Berechnung der Abschreibung Acht zu geben.
  • Weiterhin wird bei der bereits o.g. Anwendung der neuen Sonderabschreibung für die Schaffung von Wohnraum genau hingesehen.
  • Bezüglich der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung ist darauf zu achten, dass die für die Förderung nachzuweisenden Arbeiten auch vollumfänglich tatsächlich durchgeführt worden sind, und hierfür aussagekräftige Belege vorliegen.
  • Schließlich sind die Angaben bezüglich der 2024 neu eingeführten Verlustverrechnungs- / bzw. Anrechnungsmöglichkeiten mit beraterlicher Unterstützung sorgfältig zu deklarieren.

 

Es empfiehlt sich, die vorgenannten Punkte bei den letzten Steuerklärungen –sofern noch nicht abgegeben– und schon bei der Belegablage im laufenden Jahr besonders zu beachten. Dann tut man sich bei der Erstellung bzw. konkreten Vorbereitung der nächsten Steuererklärung leichter.

Betraut man einen steuerlichen Berater ist es übrigens ein no go, diesen Berater bewusst falsch oder unvollständig zu informieren, bzw. ihn zu falschen Angaben zu drängen.

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer

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