Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet sich durch eine Vielfalt von Steuerrechtsteilgebieten aus, und, kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird.

Die Bewertung von Grundstücken durch das Finanzamt gilt grds. für die gesamte Haltedauer und sollte im Erbfall überprüft werden.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen, bspw. wenn Sie Immobilieneinkünfte haben, oder im Ausland leben, oder Auslandsvermögen haben
  • Immobiliensteuerrecht
  • Überprüfung von Grundstücksbewertungen des Finanzamts
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Einspruch und Klage gegen Grundsteuerbescheide
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren allgemein, bundesweit
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen bei bislang nicht deklariertem Auslandsvermögen
  • beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
  • Doppelbesteuerungsfragen von Privatpersonen

Finanzamt darf Mietverträge anfordern – DSGVO steht dem nicht entgegen

Worum ging es?
 

Eine Vermieterin sollte dem Finanzamt ihre Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen zeigen. Sie wollte das nicht – mit dem Hinweis auf den Datenschutz (DSGVO) und fehlende Einwilligungen der Mieter. Der Fall landete beim Bundesfinanzhof (BFH). Ergebnis: Das Finanzamt darf die Unterlagen anfordern.

 

 

Die drei Kernaussagen des BFH:

 

Europäisches Nachlasszeugnis: Was es bringt – und was das OLG Saarbrücken (5 W 50/24) entschieden hat

Europäisches Nachlasszeugnis: Was es bringt – und was das OLG Saarbrücken (5 W 50/24) entschieden hat

 

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein wichtiges Dokument, wenn jemand stirbt und Vermögen in mehreren EU-Ländern hinterlässt. Es wurde mit der EU-Erbrechtsverordnung eingeführt und gilt in fast allen EU-Staaten (außer Großbritannien, Irland und Dänemark).

 

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)?

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Schweizer Immobilie

Das Finanzgericht Köln hat dem EuGH mit Beschluss vom 20.02.2025 – 7 K 1204/22 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für den in der Schweiz gelegenen Haushalt gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.

 

Bei den Klägern handelt es sich um ein Ehepaar mit deutscher und schweizerischer Staatsbürgerschaft, das in der Schweiz wohnt. Sie beauftragten für ihr gemeinsames Haus in der Schweiz verschiedene Handwerks- und Gartenbauarbeiten.

EUGH – steuerliche Diskriminierung von Schweizer Staatsbürgern unzulässig

Finanzbehörden haben bislang die Zusammenveranlagung von Eheleuten nicht zugelassen, bei denen einer die schweizer Staatsangehörigkeit hatte. Steuerpflichtige müssten die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates haben. So war auch die Argumentation in einem vom Verfasser bearbeiteten Steuerfall. In der Folge hatten in den meisten Fällen die betroffenen Paare insgesamt mehr Steuern zu zahlen.

Vorabbesteuerung bei Investmentfonds und ETF

Bei der Besteuerung von Investmentfonds und ETF wird 2024 für viele Anlegerinnen und Anleger die sogenannte Vorabbesteuerung relevant. Auch bei bereits erfolgtem Verkauf kann die Vorabpauschale zu einer Besteuerung von thesaurierenden ETF oder Investmentfonds führen, bei denen die Ausschüttungen automatisch wieder angelegt werden. Dadurch soll die Besteuerung wieder anlegender Fonds vereinfacht werden. Zwar übernehmen Banken und Broker seit der Investmentsteuerreform 2019 das Handling in den meisten Fällen.

Immobilie als Schenkung oder Ausstattung ?

Das OLG Koblenz hat sich mit Urteil vom 24.04.2023 – 12 U 602/22 zur Abgrenzung einer zu Lebzeiten des Erblassers mehr als 10 Jahre zurückliegenden Schenkung einer Immobilie von der sogenannten Ausstattung geäußert. Pflichtteilsberechtigte hätten nach dem Tod der Erblasserin Ansprüche nur geltend machen können, wenn die Zuwendung der Immobilie als Ausstattung und nicht als lebzeitige Schenkung zu qualifizieren gewesen wäre.

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