Schadensersatz beim UniImmo ZBI?

Union Investment beim UniImmo: Wohnen ZBI unter Druck: Gericht rügt die Risikoklasse des UniImmo ZBI. Anleger haben Chancen auf Schadensersatz. Jetzt rechtlich prüfen lassen!

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment galt lange als sicheres Anlageprodukt. Doch nach einer Sonderbewertung im Juni 2024, bei der 16,7 % des Fondsvermögens (fast eine Milliarde Euro) abgeschrieben wurden, ist klar: Die vermeintliche Sicherheit war trügerisch.
Neue Zahlen, massive Abschreibungen und gerichtliche Entscheidungen deuten darauf hin, dass viele Anleger über die tatsächlichen Risiken nicht korrekt informiert wurden – und Schadensersatzansprüche bestehen könnten.

1. Bewertungsfiasko: Immobilienwerte brechen teils drastisch ein

Der Fonds hielt einst über 1.000 Liegenschaften, heute noch 439. Recherchen von Investmentcheck und der WirtschaftsWoche zeigen extreme Fehlbewertungen:

  • Objekt in Hannover: 925.000 € laut Gutachten (Sept 2023), Verkaufspreis nur 30.000 €
  • Objekt in Essen: von 3,3 Mio. € auf 0,5 Mio. € gefallen
  • Objekt in Bonn: 36,5 Mio. € angesetzt, realisiert 19,5 Mio. €

Diese Differenzen sind kein Einzelfall. Die Abweichung zwischen Ertragswertgutachten und Marktpreisen deutet auf eine systematische Überbewertung hin – mit direkten Folgen für den Anteilspreis und die Anleger.

2. Gericht stoppt zu niedrige Risikoklasse – Vertrieb läuft trotzdem weiter

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 21. Februar 2025 (Az. 4 HK O 5879/24), dass der Fonds nicht mehr mit Risikoklasse 2 oder 3 beworben werden darf.
Grund: Die tatsächlichen Schwankungen und Bewertungsrisiken des Fonds sind deutlich höher – korrekt wäre Risikoklasse 6 nach der EU-PRIIP-Verordnung.

Trotz des Urteils, das auf eine Irreführung von Anlegern schließen lässt, vertreibt Union Investment seit August 2025 wieder neue Anteile mit Risikoklasse 3 – mit Verweis auf eine laufende Berufung beim OLG Nürnberg.

Fazit: für Anleger, die den Fonds auf Basis einer fehlerhaften Risiko­information erworben haben, werden Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz eröffnet.

3. Fehlberatung und sittenwidrige Kostenstruktur

Viele Anleger zahlten beim Erwerb über Union Investment bis zu 20 % mehr als beim Börsenkurs der Fondsanteile.
Die Union Investment prognostizierte eine Bruttorendite von 4,2 % pro Jahr – vor Kosten. Nach Abzug der Gebühren bleibt eine Netto-Rendite von kaum 0,8 %.

Ein solches Missverhältnis kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) als sittenwidrig gelten, wenn unerfahrene Anleger übervorteilt werden.
Zudem verpflichtet der BGH (sh. Urteil vom 29. April 2014, Az. XI ZR 477/12) Banken dazu, bei der Vermittlung offener Immobilienfonds klar über Risiken, Bewertungsverzögerungen und mögliche Fonds­schließungen aufzuklären.

4. Ihr Ansprechpartner für Anlegerrechte

Wir vertreten bundesweit Anleger, die in offene Immobilienfonds investiert haben.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Prospekthaftungsrecht.

 

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Rechtsanwalt Michael Staudenmayer

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