Erste Erfahrungen mit der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Wenn bei Überweisungen der vom Zahlenden angegebene Empfängername vom Namen des tatsächlichen Kontoinhaber abweicht - erste Erfahrungen mit der Empfängerüberprüfung

  • Viele Warnungen – teils Fehlalarme. Direkt nach dem Start meldeten Medien und Verbände zahlreiche Fälle, in denen Überweisungen wegen „Abweichung“ gewarnt oder blockiert wurden, obwohl die Zahlungsangaben korrekt waren. Berichtet wurden z.B. Probleme bei Umlauten („Jörg/Jorg“), Sonderzeichen („&“ in „GmbH & Co. KG“), sehr langen Praxis-/Firmennamen sowie abweichenden Schreibweisen in Behörden-Stammdaten (z. B. Finanzämter in Brandenburg).
  • Vorlagen und Gewohnheiten krachen gegen die Realität. Bereits gespeicherte Überweisungsvorlagen wurden häufig als „nicht passend“ markiert. Teils reichten kleine Unterschiede wie (fehlende) Zusätze („Dr.“, „e. V.“) oder Leerzeichen. Nutzerberichte und Praxisartikel nennen genau solche Fälle.
  • Statusanzeigen und Toleranzen unterscheiden sich je Bank. Viele Institute nutzen ein Ampel-/Vier-Stufen-Schema („Übereinstimmung“, „nahezu“, „keine“, „Prüfung nicht möglich“) und bieten bei „nahezu“ den korrekten, hinterlegten Namen zur Übernahme an. Das dämpft zwar die Auswirkungen schlichter Tippfehler, erzeugt aber neue Reibung, wenn der bei der Empfängerbank hinterlegte Name (z. B. Rechtsträger statt Handelsname) unerwartet ist.
  • Nicht alle Gegenbanken waren am Tag 1 live. Der EPC-Regelwerksstart war 5. Oktober 2025, die gesetzliche Pflicht im Euroraum erst der 9. Oktober 2025. Einzelne Empfängerbanken aktivierten ausserdem später, sodass Meldungen wie „Prüfung nicht möglich“ erschienen.
  • Haftungs- und Risikologik ist angekommen. Verbraucher-Infos betonen: Wer trotz Warnung freigibt, trägt das Risiko; bei grüner Prüfung liegt die Haftung eher bei der Bank. Diese Logik wird in der Kommunikation von Banken/Verbraucherzentralen breit erklärt – und von Medien aufgegriffen.
  • Sektor-Sonderfälle traten zutage.

Neben Behörden fielen u. a. Abrechnungsstellen (zahnärztlich), Mitgliedsbeiträge (ADAC) und Kirchensteuern auf, weil der exakt hinterlegte Konto­name nicht dem bekannten Absender-/ Markennamen entsprach.

Beispiel: Beim Sammelüberweisungs-Batch für Gehälter wird der Empfängername genutzt und die Bank meldet „Close Match“ oder „No Match“. Das System hakt dann meist – entweder wird die Überweisung automatisch gestoppt, oder sie bleibt in Prüfung. Der Gehaltslauf verzögert sich, oder wird  nicht freigegeben. Besonders kritisch ist das, wenn das Payroll-System nicht darauf vorbereitet ist, manuelle Freigaben durchzuführen oder falsche Stammdaten zu korrigieren.

Jedenfalls führt (e) dies zu ärgerlichen Bürokratiefolgen wie Verzögerungen und Prüfungs-Mehraufwand.

  • Unternehmen passen Prozesse an. Verbände und Beratungen raten nun, Stammdaten zu bereinigen und insbesondere auf Rechtsformzusätze, Zeichensetzung, Umlaute, zu achten, Sammelüberweisungen/Batches zu prüfen und – wo zulässig – VoP bei Massenzahlungen gezielt zu konfigurieren.
  • Einordnung durch Behörden/Regelsetzer. Bundesbank und BaFin stellen klar: Pflicht im Euroraum ab 09.10.2025, EU-weit (auch Nicht-Euro-Länder) ab 09.07.2027. VoP ergänzt Instant-Payments-Pflichten, ersetzt aber keine allgemeine Betrugsprävention. Die EZB unterstützt PSPs mit einem VoP-Dienst.

Praktische Lehren aus den ersten Wochen

  • Exakten Kontoinhabernamen nutzen

d.h., z.B. den juristischen Kontoinhaber, nicht Marke/Filiale, keine Titel oder Emojis. Bei „nahezu“ den von der Bank vorgeschlagenen hinterlegten Namen -nach Prüfung- übernehmen und am Folgetag besser kontrollieren, ob alles richtig gelaufen ist.

  • Vorlagen/Daueraufträge aktualisieren

Bei „Prüfung nicht möglich“ liegt das oft an der Empfängerbank – Zahlung ist optional weiter möglich, aber mit Risiko. Dann obige Aufgriffspunkte besonders genau abgleichen. Evtl. jahrelang genutzte und hinterlegte Namen/Bezeichnungen einzeln überprüfen.

  • Ggf.  „manuell“ nachüberweisen und Kunden/Arbeitnehmer entsprechend informieren
  • Unternehmensseitig: Stammdaten in ERP/Buchhaltung harmonisieren (ß/ss, „&“ vs. „und“, Rechtsform an richtiger Stelle in üblicher Schreibweise), Sammelzahlungen testweise fahren.

 

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder.

 

 

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