Bankrecht

Internationaler Finanzabgleich zum 30.09.2023 zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung

 

Über hundert Länder melden dem Finanzamt Bankkonto-Daten

Nach aktuellem Stand übermitteln 108 Staaten elektronisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Dadurch soll der Steuerhinterziehung vorgebaut werden, und es sollen bereits eingetretene Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden. Bekanntlich müssen in Deutschland die weltweit erzielten Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Datenlecks bei Banken - Vorsicht Online-Betrug

Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie beim Kontowechsel der sogenannte Kontowechselservice funktioniert und welche Risiken damit verbunden sind. Bei der Deutschen Bank, Postbank, ING sowie Comdirect wurden nun Datenlecks bekannt. Für das aktuelle Datenleck sind wohl nicht die Banken direkt verantwortlich, sondern ein für den Kontoservice verantwortlicher Dienstleister. Gestohlen wurden IBAN und Klarnamen der Kontobesitzer, die zwischen 2016 und 2020 einen Kontowechselservice in Anspruch genommen haben.

Bank von Essen kann Darlehenszinsen aus der Niedrigzinsphase nicht durchsetzen

Die Bank von Essen (zwischenzeitlich durch die BNP Paribas übernommen) war in der Vergangenheit oft Anlaufstelle für Kreditsuchende, die von ihrer Hausbank kein Darlehen mehr erhalten haben. Damit wird bereits eine gewisse Zwangslage von Schuldnern deutlich. In der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre gewährten Banken Darlehen zu höheren als den marktüblichen Zinsen, ohne dass diese auf den ersten Blick als überhöht erscheinen würden.

 

Vorsicht Phishing – Angriffe auf Girokonten und Kreditkartenkonten

Phishing Attacken – immer mehr und immer häufiger werden die Besitzer von Girokonten oder Kreditkarten Opfer von Cyberkriminellen, die Kontodaten per Mail oder Telefon ausspähen und dann entweder Abbuchungen vornehmen, Bargeld abheben, für sich Kryptowährungen kaufen oder Waren bezahlen. Besonders betroffen scheinen derzeit Volksbanken, die ING-Diba und die Comdirect-Bank zu sein. Rechtsanwalt Michael Staudenmayer erlebt im Kanzleialltag einen Anstieg der Fallzahlen.

Vorfälligkeitsentschädigungsansprüche nicht verjähren lassen

In vielen Fällen lohnt es sich, wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, die Höhe der von Banken berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen nachrechnen zu lassen.

Dies kann durch einen Sachverständigen auf Anfrage ggf. auf Erfolgsbeteiligungsbasis nachgerechnet werden.

Zu beachten ist, dass am 31.12.2022 die Erstattungsansprüche bezüglich zu hoch berechneter und dem Kunden bereits belasteter Vorfälligkeitsentschädigungen aus dem Jahr 2019 verjähren wird (3-jährige Regelverjährung).

Unzulässigkeit von Negativzinsen bzw. Verwahrentgelten – Gerichte urteilen verbraucherfreundlich

Was Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nennen, sind für ihre Kunden nichts anderes als Negativzinsen oder Strafzinsen. Nach einer Erhebung des Portals biallo.de verlangen inzwischen mehr als 550 Kreditinstitute solche Verwahrentgelte von ihren Privatkunden, bei Firmenkunden sind es sogar noch mehr (Stand 11.03.2022), und haben sich damit ein neues Geschäftsfeld erschlossen. Auffällig ist auch, dass häufig pauschal 0,5 % p.a. verlangt werden.

VW-Bankengruppe – verbesserte Erfolgsaussichten für den Wideruf von Autofinanzierungen

Die 5. Kammer des mit den VW-Fällen stark befassten LG Braunschweig sieht nach Hinweisbeschlüssen verbesserte Erfolgsaussichten der Verbraucher (z.B. in dem vom Unterzeichner bearbeiteten Fall beim LG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 21.10.2021 – 5 O 6936/19).
Weite Teile der Rechtsprechung des 11. BGH-Zivilsenats zum Darlehenswiderruf dürfen nach der EUGH-Rechtsprechung nicht mehr angewendet werden, vgl. insbesondere die Urteile des BGH vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19.

Prämiensparvertrag – Verjährung durch Gütestellenantrag hemmen

Gute Nachrichten für Sparer kamen im Oktober vom Bundesgerichtshof. Der BGH machte deutlich, dass Klauseln in Sparverträgen, die es den Banken erlauben den variablen Zinssatz fast nach Belieben zu ändern, unzulässig sind (Urteil vom 06.10.2021 – XI ZR 234/20). Heißt: Bei vielen Prämiensparverträgen haben die Banken zu niedrige Zinsen berechnet. „Betroffene Sparer können nach der höchstrichterlichen Entscheidung eine Nachberechnung und ggf.

Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen – Verjährung beachten

Verbraucher, die ein nach dem 20. März 2016 abgeschlossenes Immobiliendarlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst haben, können in vielen Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern. Grund ist, dass die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nicht hinreichend verständlich für den Darlehensnehmer dargestellt hat.

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