LG Stuttgart: Schadensersatz nach Falschberatung zum „UniImmo: Wohnen ZBI“

Worum geht es?

Das Landgericht Stuttgart hat am 15.05.2025 eine Bank verurteilt, einer Anlegerin ihre gesamte Investition zurückzuzahlen. Grund: Falschberatung beim Kauf von Anteilen am offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der Hintergrund in kurz

Der Fonds verlor im Juni 2024 deutlich an Wert (etwa −17 %, insgesamt rund 800 Mio. €). Viele Anlegerinnen und Anleger erlitten Verluste.

 

Was hat das Gericht entschieden?

  • Die Bank hätte die Kundin passend zu ihrem Sicherheitswunsch beraten müssen.
  • Risiken eines offenen Immobilienfonds (Wertschwankungen, Liquiditätsrisiken usw.) wurden nicht ausreichend erklärt.
  • Folge: Die Bank muss den gesamten Anlagebetrag erstatten (Rückabwicklung).

 

Was bedeutet das für Anleger?

Einfach gesagt: Wer eine „sichere“ Geldanlage wollte, aber ohne klare Risikoaufklärung in den UniImmo: Wohnen ZBI investiert hat, kann Ansprüche prüfen lassen.
Praktische Schritte:

  1. Beratungsprotokolle, Produktinfos (KID), Zeichnungsschein, Kontoauszüge.
  2. Beratungsziel festhalten: War Sicherheit ausdrücklich Ihr Ziel?
  3. Fristen im Blick behalten: Ansprüche können verjähren – früh prüfen lassen.
  4. Unabhängige rechtliche Einschätzung einholen.

Zur Einordnung: Auch das LG Nürnberg-Fürth hat am 21. 02. 2025 entschieden, dass der Risikohinweis zum Fonds im Basisinformationsblatt unzureichend war – ein weiterer Rückenwind für Betroffene (anderes Verfahren).

 

Was bedeutet das für Berater und Banken?

  • Geeignetheit für jeden Kunden prüfen:

angebotene Produkte müssen zum Risikoprofil passen.

  • Aufklärungspflichten:

Risiken klar, vollständig und verständlich erklären – Vergleiche wie „so sicher wie Festgeld“ sind gefährlich, wenn sie nicht zutreffen.

  • Dokumentation:

Saubere Beratungsunterlagen sind entscheidend.

 

Kurz erklärt: Was ist ein „offener Immobilienfonds“?

Das ist ein Fonds, der breit in Immobilien investiert und dessen Anteile grundsätzlich täglich ge- und verkauft werden können. Risiken sind z. B. Bewertungsänderungen, Leerstände, Sanierungsbedarf und in Stressphasen Aussetzungen der Rücknahme. Diese Punkte müssen in der Beratung klar benannt werden.

 

Fazit

Das Urteil des LG Stuttgart zeigt:

Anlageberatung muss zum Kunden passen. Wird eine sicherheitsorientierte Person in ein riskanteres Produkt gebracht, können Schadensersatzansprüche bestehen. Wer betroffen ist, sollte Unterlagen prüfen lassen – frühzeitig und strukturiert.

 

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gern erstelle ich auf Basis Ihrer Unterlagen eine kompakte Ersteinschätzung mit Chancen-/Risiko-Abwägung.

 

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