Streitschlichtung durch die staatlich anerkannte Gütestelle

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer wurde vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung in Verbindung mit den §§ 22 und 23 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz anerkannt.

Was kann ich für Sie als staatlich anerkannte Gütestelle tun?

1. Die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer befasst sich schwerpunktmäßig mit Streitigkeiten aus dem Kapitalanlagerecht, einschließlich der regelmäßig auftretenden Bezüge zum Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht.

2. Außerdem befasst sich die Gütestelle mit Streitigkeiten aus dem allgemeinen Zivilrecht, mit Schwerpunkten im Vertragsrecht sowie rund um die Immobilie.

3. Die Gütestelle berechnet das Honorar nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

4. Lehnt die Antragsgegnerseite nach rechtzeitig vor Verjährungseintritt eingereichtem Antrag die Durchführung des Gütestellenverfahrens ab, tritt die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB mit der „Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags“ ein. Wegen Einzelheiten und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sh. auch "Hinweise zur Antragstellung bei der staatlich anerkannten Gütestelle".

5. Die Gütestelle berechnet das Honorar nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung. Tritt die Antragsgegnerseite nicht in das Gütestellenverfahren ein, verbleibt es bei dem von der Gütestelle für die Verfahrenseröffnung berechneten pauschalen Entgelt.

Vorteile des Gütestellenverfahrens im Überblick:

- Einfach verständliche Verfahrensordnung

- individualisierte Gütestellenanträge (siehe dazu separaten Beitrag) hemmen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung von Ansprüchen. Damit verjährt Ihr Anspruch vereinfacht gesprochen für die Dauer des Gütestellenverfahrens plus 6 Monate nicht.

- Aus den getroffenen Vereinbarungen kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

- Sie können die Kosten besser kalkulieren, die regelmäßig weit unter denen vergleichbarer gerichtlicher Verfahren liegen.

- Es gibt keine zeitraubenden weiteren Instanzen.

Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
-Staatlich anerkannte Gütestelle -
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart

Tel.:  0711 / 782 6933 - 0
Fax:   0711 / 782 6933 - 1

Hinweise zur Antragstellung bei der staatlich anerkannten Gütestelle

Der Bundesgerichtshof fordert nunmehr eine sogenannte "Individualisierung" der geltend gemachten Ansprüche. 1. Werden z.B. Ansprüche wegen einer vorgeblichen Falschberatung geltend gemacht, müssen im Güteantrag die anspruchsbegründenden Tatsachen möglichst konkret beschrieben ("individualisiert") werden: - die Kapitalanlage konkret nach Art, eingesetztem Kapital und Zeichnungsdatum - entsprechend genaue Angaben bezüglich begleitender Rechtsgeschäfte wie eine Darlehensfinanzierung der Kapitalanlage (Darlehensvertrag) oder den Abschluss begleitender Versicherung (z.B.

Vereinfachte Geltendmachung von Schadensersatz

Geschädigte Anleger können den Verjährungseintritt durch Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle aufhalten.In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden? Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2013 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.