Kapitalanlegerschutzrecht und Darlehensrecht

Durch geeignete Kapitalanlagen sollte in der Vergangenheit u.a. die als zu hoch empfundene Steuer- und Abgabenlast verringert werden. Die zusätzliche private Altersvorsorge und die Mehrung des eingesetzten Kapitals in der Niedrig- bzw. Nullzinsphase waren weitere häufig verfolgte Anlageziele. Hier muss der Kunde anleger- und objektgerecht beraten werden. Dazu hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung gebildet.

Insbesondere für die Überprüfung der Anlageberatung, bei vermuteten übermäßigen Provisionszahlungen, bzgl. Prospekthaftung,  bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen, der Prüfung der Widerruflichkeit von Darlehen und Lebensversicherungen oder auch bei betrügerischen Kapitalanlagemodellen können Sie auf die Erfahrung und die Unterstützung durch den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Staudenmayer bauen.

Im Kapitalanlagerecht, Bankrecht und Versicherungsrecht vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit ausschließlich die Verbraucherseite, z.B. bzgl.

•    Schadensersatz bei Schrottimmobilien

•    Beendigung von stillen Beteiligungen
•    Ausstieg aus geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds und Windkraftfonds)
•    Prospekthaftungsansprüchen
•    Schadensersatz bei fehlerhafter Wertpapierberatung
•    Geltendmachung von Zertifikateschäden (Inhaberschuldverschreibungen)
•    der vorzeitigen Auflösung von nachteiligen Verbundgeschäften von Geldanlage und Versicherung (Lebensversicherung, Ratenschutz-/  Restschuldversicherung) und/oder deren Finanzierung
•    Prüfung der Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus Darlehensverträgen bei undeutlichen Widerrufsbelehrungen (Widerrufsjoker) in Darlehensverträgen zur Autofinanzierung oder Immobilienfinanzierung
•    Abwehr unberechtigt hoher Vorfälligkeitsentschädigungen
•    Schufa-Problemen
•    Online-Banking (z.B. Phishing)
•    Aktienrecht (Marktmanipulation)
•    Pflichtverletzungen einer Vermögensverwaltung

Hierzu arbeitet Rechtsanwalt Staudenmayer bei Bedarf mit Gutachtern zusammen.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann ein Prozessfinanzierer eingebunden werden. Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn die zu erwartenden Rechtsverfolgungskosten hoch sind.

Es werden auch regelmäßig Geschäftsführer und Firmeninhaber bei Problemen mit Ihren privaten Finanzanlagen und Finanzierungen vertreten.

PROSPEKTHAFTUNG DER CIS DEUTSCHLAND AG BEI VON CARPE DIEM VERMITTELTER BETEILIGUNG AM GARANTIEHEBELPLAN´08

Stuttgart,26.02.2014

Das Landgericht Stuttgart hat festgestellt, dass die CIS Deutschland AG verpflichtet ist, den Anleger von sämtlichen Forderungen Dritter und der Fondsgesellschaft Garantiehebelplan ´08 freizustellen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte des Klägers aus dieser Beteiligung.

Das Gericht stützte sein Urteil auf Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen den Gründungsgesellschafter CIS Deutschland AG (Beklagte 1), der für unrichtige bzw. unzureichende Angaben des Vertriebs haften muss.

EuGH ermöglicht Rücktritt von bestimmten Versicherungsverträgen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.12.2013, C-209/12)

Stuttgart, 23.01.2014

Aufgrund der Entscheidung des EUGH vom 19.12.2013 sollte man prüfen lassen, ob ein Rücktritt von Versicherungsverträgen, v.a. Lebensversicherungen, die zwischenzeitlich nicht mehr passen oder unrentabel sind, auch heute noch erfolgen kann, sodass die Prämien nebst Zinsen zurück verlangt werden können

Vertreter und Versicherungsgesellschaft haften selten

Widerruf beim Verbundgeschäft

Fachanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart informiert über die Möglichkeit des Widerrufs bei finanzierten Anteilen an Medienfonds

Dem Verbraucher bietet das Widerrufsrecht ein formalisiertes Reuerecht, um von einem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten zu können. Es ist jedoch aufwändig, erst einmal festzustellen, welche Gesetzesfassung gilt. Der rechtliche Rahmen für das Widerrufsrecht hat sich seit dem Jahr 2000 bereits achtmal geändert und wird zum 13.06.2014 erneut geändert. Zu jeder Gesetzesfassung ist zudem umfangreiche Rechtsprechung ergangen.

Gegnerliste

  • AUDI-Abgasskandal
  • Canada Life Assurance Europe Limited
  • Commerzbank AG
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG - apoBank
  • Deutsche Bank AG
  • Postbank  - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
  • DKB AG
  • Finanzamt, z.B. wg. (Nicht-) Steuerbarkeit von Nutzungsersatzzahlungen nach Darlehenswiderruf
  • Flugzeugfonds
  • Fremdwährungsdarlehen, z.B. in Schweizer Franken
  • Kreissparkassen, diverse
  • Lehmann Brothers Zertifikate
  • Life Forestry Group

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