Kapitalanlegerschutzrecht und Darlehensrecht

Durch geeignete Kapitalanlagen sollte in der Vergangenheit u.a. die als zu hoch empfundene Steuer- und Abgabenlast verringert werden. Die zusätzliche private Altersvorsorge und die Mehrung des eingesetzten Kapitals in der Niedrig- bzw. Nullzinsphase waren weitere häufig verfolgte Anlageziele. Hier muss der Kunde anleger- und objektgerecht beraten werden. Dazu hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung gebildet.

Insbesondere für die Überprüfung der Anlageberatung, bei vermuteten übermäßigen Provisionszahlungen, bzgl. Prospekthaftung,  bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen, der Prüfung der Widerruflichkeit von Darlehen und Lebensversicherungen oder auch bei betrügerischen Kapitalanlagemodellen können Sie auf die Erfahrung und die Unterstützung durch den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Staudenmayer bauen.

Im Kapitalanlagerecht, Bankrecht und Versicherungsrecht vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit ausschließlich die Verbraucherseite, z.B. bzgl.

•    Schadensersatz bei fehlerhafter Anlagevermittlung oder Anlageberatung

•    Beendigung von stillen Beteiligungen

•    Ausstieg aus geschlossenen Fonds / AIF (Immobilienfonds, Schiffsfonds,Flugzeugfonds und Windkraftfonds)

•    Prospekthaftungsansprüchen

•    Schadensersatz bei fehlerhafter Wertpapierberatung

•    Geltendmachung von Zertifikateschäden (Inhaberschuldverschreibungen)

•    der vorzeitigen Auflösung von nachteiligen Verbundgeschäften von Geldanlage und Versicherung (Lebensversicherung, Ratenschutz-/  Restschuldversicherung) und/oder deren Finanzierung

•    Prüfung der Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus Darlehensverträgen bei undeutlichen Widerrufsbelehrungen (Widerrufsjoker), z.B. in Darlehensverträgen zur Autofinanzierung

•    Abwehr unberechtigt hoher Vorfälligkeitsentschädigungen

•    Schufa-Problemen

•    Online-Banking (z.B. Phishing)

•    Aktienrecht (Marktmanipulation)

•    Pflichtverletzungen einer Vermögensverwaltung

Hierzu arbeitet Rechtsanwalt Staudenmayer bei Bedarf mit Gutachtern zusammen.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann ein Prozessfinanzierer eingebunden werden. Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn die zu erwartenden Rechtsverfolgungskosten hoch sind.

Es werden auch regelmäßig Geschäftsführer und Firmeninhaber bei Problemen mit Ihren privaten Finanzanlagen und Finanzierungen vertreten.

Hinweise zur Antragstellung bei der staatlich anerkannten Gütestelle

Der Bundesgerichtshof fordert nunmehr eine sogenannte "Individualisierung" der geltend gemachten Ansprüche. 1. Werden z.B. Ansprüche wegen einer vorgeblichen Falschberatung geltend gemacht, müssen im Güteantrag die anspruchsbegründenden Tatsachen möglichst konkret beschrieben ("individualisiert") werden: - die Kapitalanlage konkret nach Art, eingesetztem Kapital und Zeichnungsdatum - entsprechend genaue Angaben bezüglich begleitender Rechtsgeschäfte wie eine Darlehensfinanzierung der Kapitalanlage (Darlehensvertrag) oder den Abschluss begleitender Versicherung (z.B.

Schadensersatz aus Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds und Anleihen

Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, stillen Beteiligungen o.ä. Kapitalanlagen enden für die Anleger oft nicht wunschgemäß. Die prospektierten Erwartungen hinsichtlich regelmäßiger Ausschüttungen werden nicht erfüllt und es treten Verluste bis hin zum Totalverlust ein. In vielen Fällen können die Anleger aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen – Viele Ansprüche verjähren zum Jahresende

Für Kreditverträge, die bis ins Jahr 2004 zurückreichen, können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 entschieden (XI ZR 348/13). Die Zeit wird aber dennoch knapp: Denn zum Jahresende droht die Verjährung der Ansprüche.

Schiffsfonds: Rückforderung der Ausschüttungen oft unzulässig

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um die Fonds zu retten, fordern Emissionshäuser in vielen Fällen von den Anlegern bereits erhaltene Auszahlungen zurück. „Oft genug ist diese Forderung jedoch nicht rechtmäßig. Daher sollten Anleger die Ausschüttungen nicht so ohne weiteres zurückzahlen“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren können auch bei älteren Kreditverträgen zurückverlangt werden

Verbraucher können die Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen bis ins Jahr 2004 zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 entschieden (XI ZR 348/13). „Von diesem verbraucherfreundlichen Urteil können sehr viele Bankkunden profitieren und sich jetzt die zu Unrecht gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen“, so Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

EuGH: Pauschale Besteuerung von Gewinnen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Oktober 2014 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der deutsche Fiskus Gewinne aus intransparenten ausländischen Fonds nicht pauschal besteuern darf (Az. C-326/129).

Vielmehr müssten die Anleger die Möglichkeit haben, die tatsächliche Höhe ihrer Einkünfte darzulegen. Die Pauschalbesteuerung verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und widerspreche daher europäischem Recht.

BGH: Banken müssen seit 1. August auch über Innenprovisionen aufklären

Seit dem 1. August 2014 müssen Banken ihre Kunden auch über versteckte Innenprovisionen aufklären. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang Juni (Az.: XI ZR 147/12). Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, zu dem Urteil: „Für die Anleger ist erfreulich, dass der Transparenzgedanke bei der Beratung ausgebaut wird. Verschweigen die Banken die versteckten Innenprovisionen bei der Vermittlung von Kapitalanlagen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings erst bei Verträgen, die seit dem 1.

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