Kosten

Rechtsanwalt Staudenmayer ist stets bemüht, seinen Mandanten in den Spezialisierungsgebieten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.

Erstberatung und außergerichtliche Tätigkeit
Für ein Erstberatungsgespräch werden pauschal 300 Euro zzgl. 19% MwSt. = 357 Euro berechnet.

Bei Großschadensfällen oder absehbar aufwendiger Fallbearbeitung wird nach vorheriger Zusendung der wesentlichen Dokumente und Informationen ein zu vereinbarendes Pauschal- oder Zeithonorar zugrunde gelegt. Bitte fragen Sie uns.

Sollen darüber hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, oder Schreiben an die Gegenseite oder die Erstellung eines Gutachtens übernommen werden, wird ein Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundenhonorars von 225 Euro zzgl. eventueller Auslagen und Mehrwertsteuer abgerechnet, bei internationalen Sachverhalten werden 250 Euro zzgl. eventueller Auslagen und ggf. Mehrwertsteuer berechnet. Ihr Vorteil beim Zeithonorar: Sie erhalten eine genaue Abrechnung, auf der Sie jede Tätigkeit genau nachvollziehen können.

Honorar im gerichtlichen Verfahren
In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen werden die Gebühren grds. nach den Gebührentatbeständen des RVG abgerechnet. Die Gebühren sind streitwertabhängig und richten sich nach Rechtsgebiet, Schwierigkeit, Umfang und Zahl der Mandanten. Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie gerne fallspezifisch. Sofern mehr als 10 gleichgelagerte Mandate zustande kommen, ist eine Prozessfinanzierung und ggf. eine KapMuG-Sammelklage möglich.