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Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Recht der Beratung zu Geldanlagen, der Lebensversicherung, im Recht rund um die Immobilie, oder einem Rechtsanwalt, der auch die Schnittstellen zum Steuerrecht bearbeitet? Da Kapitalanlagen auch internationale Bezüge haben können, wird Ihnen Herr RA Staudenmayer auch durch seine internationalen Kontakte weiterhelfen. Unabhängiger Rat, die strikte Einhaltung anwaltlicher Verschwiegenheit, das Vermeiden von Interessenkonflikten und die zielorientierte Vertretung sind für uns sehr wichtig.

OLG Hamburg: Nutzungsentschädigung im Abgasskandal nur zeitlich begrenzt

Die Frage der Nutzungsentschädigung spielt im VW-Abgasskandal eine immer größere Rolle. Immer mehr Gerichte halten eine Nutzugsentschädigung für VW nicht für gerechtfertigt, da der Autobauer als Verursacher des Abgasskandals dadurch unbillig entlastet würde. Auch das OLG Hamburg hat in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 nun mitgeteilt, dass es eine Nutzungsentschädigung nur für einen begrenzten Zeitraum für angemessenen hält (Az.: 15 U 190/19).

Abgasskandal: Abmeldung von der Musterklage – Vorteile der Einzelklage nutzen

Das OLG Braunschweig eröffnet am 30. September 2019 das Musterfeststellungsverfahren gegen VW. Es dürfte der Startschuss zu einem Prozessmarathon sein, der sich vermutlich über mehrere Jahre hinziehen wird. VW selbst rechnet nicht vor dem Jahr 2023 mit einer rechtskräftigen Entscheidung. Eine Einschätzung, die der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Staudenmayer durchaus teilt. Schon aufgrund der langen Verfahrensdauer sollten geschädigte Autokäufer eine Einzelklage jedenfalls dann in Betracht ziehen, wenn sie rechtsschutzversichert sind.

Kapitalertragsteuer nach Darlehenswiderruf zurückholen

Viele Immobiliendarlehen lassen sich noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Der erfolgreiche Widerruf bietet verschiedene Vorteile für den Darlehensnehmer. Er kann beispielsweise von den anhaltend niedrigen Zinsen profitieren und günstig umschulden, oder den Kredit vorzeitig ablösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

LG Stuttgart verurteilt Mercedes im Abgasskandal

Durch drei Urteile des Landgerichts Stuttgart ist Mercedes tief in den Abgasskandal gerutscht. Das LG Stuttgart stufte mit Urteilen vom 17.01.2019 die genutzten sog. Thermofenster, die die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren, als unzulässige Abschalteinrichtungen ein (Az.:  23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18). In den drei Fällen muss Daimler daher Schadensersatz zwischen 25.000 und 40.000 Euro zahlen.

LG Augsburg: VW-Kunden erhält Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen. Es entschied, dass VW einem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zahlen muss. Absolut bemerkenswert ist aber, dass Volkswagen nach Ansicht des LG Augsburg auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 021 O 4310/16).

Abgasskandal: bei VW und BMW Einzelklage zielführend

Politik und Autohersteller konnten sich beim letzten Dieselgipfel wieder nur auf halbherzige Lösungen einigen. VW und Mercedes machten immerhin Zugeständnisse, sich finanziell an Hardware-Nachrüstungen beteiligen zu wollen, BMW lehnt solche Nachrüstungen weiter ab, und möchte lieber mit Prämien bei einem Neukauf locken.

Unterdessen rücken Fahrverbote näher, wie beispielsweise in Köln, Bonn, Stuttgart, Berlin und Essen.

Widerruf von Fremdwährungsdarlehen: Wechselkursrisiko trägt die Bank

Aufgrund der Wechselkursschwankungen bergen Fremdwährungsdarlehen für Verbraucher ein hohes Risiko. Das mussten viele Darlehensnehmer z.B. erfahren, als der Kurs des Schweizer Franken gegenüber dem Euro deutlich anstieg und sich die Darlehensschuld damit spürbar erhöhte. Wurde das Fremdwährungsdarlehen aber erfolgreich widerrufen und die Darlehenssumme in Euro ausgezahlt, muss der Verbraucher den Kredit auch nur in Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 23.

BGH entscheidet erst 2019 über Klage im Abgasskandal – dies abzuwarten bedeutet für viele Geschädigte die Verjährung ihrer Ansprüche

Eine Klage in Sachen VW-Abgasskandal hat es bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Der BGH verhandelt die Klage unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 aber erst am 09.01.2019. „Auf dieses Urteil sollten Verbraucher nicht warten. Aufgrund der Abgasmanipulationen können sie Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen. Diese Ansprüche verjähren allerdings Ende 2018. Darum sollten geschädigte Verbraucher jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

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