Grundsteuer 2022 – Das müssen Sie jetzt wissen

Grundsteuer Erklärung 2021

Im Zuge der Reform der Grundsteuer müssen Eigentümer nun die Grundsteuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes von vorhandenem Immobilienbesitz beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dabei geht es um die nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Neubewertung von Grundbesitz (BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 – 1 BvL 11/14 – u.a.). Als Folge des Urteils wurde die Bewertungsregeln geändert, auf deren Basis die Neubewertungen und die Erklärungen ausgerichtet sind. Hierbei handelt es sich um eine eigene Steuererklärung, für die besondere Normen, Vorschriften und Fristen zu beachten sind.

Die Steuerkanzlei Staudenmayer steht Ihnen in dieser nicht ganz unkomplizierten Angelegenheit zur Seite - in Baden-Württemberg und deutschlandweit

  • mit minimalem Aufwand für Sie als Grundbesitzer
  • rechtskonform
  • verbindlich

 

Worum geht es bei der Grundsteuerreform 2022?

Der Gesetzgeber will mit der Durchsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes eine bundesweit einheitliche Immobilienbesteuerung erreichen. Um dazu die Daten verwalten zu können hat die Finanzverwaltung zunächst alle Grundstückseigentümer verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Frist wurde inzwischen bis 31.01.2023 verlängert.

Das Grundsteueraufkommen soll per Saldo keine großen Veränderungen erfahren. Trotzdem ist die Teilnahme an der Erhebung Pflicht. Falsche, nicht vollständige oder nicht abgegebene Erklärungen können mit Ordnungsgeldern geahndet werden.

Sie können die Erklärung selbst formulieren – oder Sie lassen uns das machen. Wenn wir es machen, dann haben Sie es aus dem Kopf.

 

Wie erstellt man eine Grundsteuererklärung?

  • Die Steuerkanzlei Staudenmayer berechnet den neuen Grundbesitzwert für Sie.
  • Ihre Grundsteuererklärung wird fristgerecht, rechtssicher, digital und direkt beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
  • Bei offenen Fragen und Rückfragen bleiben wir erster Ansprechpartner fürs Finanzamt.
  • Abschließend prüfen wir den Steuerbescheid und
  • legen ggf. Einspruch ein.

 

Alles ELSTER oder was?

Eine Hürde für die selbständige Abgabe der Steuererklärung ist die Vorgabe, dass die Erklärungen online über das Kommunikationsportal „ELSTER“ vorgenommen werden müssen. Das klingt erstmal nicht kompliziert – ist es aber doch, vor allem angesichts der Tatsache, dass man so einen Zugang zunächst beantragen muss, und dann wahrscheinlich nie wieder braucht.

 

Welche Daten müssen zusammengestellt werden?

Grundbesitzer sind unter Umständen nicht nur mit ELSTER sondern auch mit der Ermittlung der notwendigen Daten überfordert.

Hinzu kommt, dass es für unterschiedliche Grundstücksnutzungen unterschiedliche Wertermittlungsverfahren gibt, die dann noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, und zusätzlich noch abhängig von der jeweiligen Grundstücksausprägung variieren.

Also unser Vorschlag: Lassen Sie uns das machen!

 

Der erste Schritt zur Grundsteuererklärung 2022

Sie rufen uns an unter 0711 / 782 6933 - 0 oder schicken uns eine Mail an info@ra-staudenmayer.de, fügen am Besten das Schreiben bei, das Sie von der Finanzverwaltung erhalten haben, und beauftragen uns mit der "Erstellung der Grundsteuererklärung". Gehört das Grundstück mehreren Personen empfiehlt sich eine gemeinsame Bevollmächtigung.

Wir sind prädestiniert für Grundsteuererklärungen im Zuständigkeitsbereich der baden-württembergischen Finanzverwaltung, nehmen aber Ihren Auftrag auch deutschlandweit gerne an.

 

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer

FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI

Möhringer Landstraße 11

70563 Stuttgart-Vaihingen

Tel.:  0711 / 7826 933-0

Fax.: 0711 / 7826 933-1

Diese Information gibt den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.

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