Vertretung in Gerichtsverfahren

vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht, allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Bei weiter entfernt liegenden Gerichten wird auf Wunsch auch ein geeigneter Prozessvertreter vor Ort vermittelt.

Abgasskandal - Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG

Verbraucher, konnten sich im Mercedes-Abgasskandal bis 11.07.2022 der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes anschließen. Anmeldungen im Klageregister mußten bis zum 11. Juli 2022 erfolgen. Ob auch bei bloß fahr­lässigen Verstößen gegen die EU-Richt­linien zur Typzulassung Schaden­ersatz zu zahlen ist, wird der EUGH voraussichtlich noch in 2022 entscheiden. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat mitgeteilt, dass es das EUGH-Grund­satz­urteil abwarten wird, und für Januar 2023 neu terminiert.

FG Baden-Württemberg: Keine Einkommensteuer für Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf

Für die von der Bank gezahlte Nutzungsentschädigung nach Widerruf bzw. gerichtlichem Vergleich über den Widerruf eines Darlehensvertrags kann das Finanzamt keine Einkommensteuer verlangen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 16.12.2021 entschieden (Az.: 12 K 1404/20).

„Der Nutzungsersatz zählt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt nicht der Einkommensteuer“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, der das Urteil erstritten hat.

 

LG Augsburg: VW-Kunden erhält Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen. Es entschied, dass VW einem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zahlen muss. Absolut bemerkenswert ist aber, dass Volkswagen nach Ansicht des LG Augsburg auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 021 O 4310/16).