Ausstieg aus Darlehen: Mit Widerruf Immobilienfinanzierung beenden

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere verbraucherfreundliche Urteile zur Feststellung der Widerrufbarkeit von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gefällt. Viele Banken haben in Darlehensverträgen v.a. in den Jahren 2002 bis 2008 bei den Widerrufsbelehrungen Formulierungen verwendet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

Verträge, die mit solchen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurden, können nach den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe dann widerrufen werden. Dadurch eröffnet sich Darlehensnehmern zudem evtl. die Möglichkeit, zu niedrigeren Zinsen neue Immobiliendarlehen abzuschließen und günstig umzuschulden.  Ein gerichtliches Verfahren wird notwendig, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt, oder auf den Widerruf des Kunden gar nicht reagiert. Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Ein anwaltliches Schreiben bringt dann stets die notwendige Bewegung in die Sache!" Außerdem empfiehlt sich das Engagement eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, um schon um Vorfeld zu prüfen, ob eine Widerrufsmöglichkeit im konkreten Fall überhaupt besteht, und mit welchen Zahlungen zu rechnen ist, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Herr Rechtsanwalt Staudenmayer hat Beispiele fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen auf seiner website zusammengestellt (http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung). Dort ist auch ein Fragebogen hinterlegt, mit dem man dem Stuttgarter Fachanwalt alle notwendigen Unterlagen übermitteln und alle relevanten Fragen beantworten kann.

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