Prämiensparverträge – sogar die BaFin rät Verbrauchern zur Überprüfung

Die Zeiten, dass Banken und Sparkassen mit langlaufenden Prämiensparverträgen um Kunden warben, sind lange vorbei. Heute sind die Sparverträge mit langen Laufzeiten und variablen Zinssätzen den Kreditinstituten ein Dorn im Auge.

Das Zinsniveau ist in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Das hat u.a. zur Folge, dass die langlaufenden Sparverträge, die unter den verschiedensten Namen angeboten werden, für die Kreditinstitute nicht mehr lukrativ sind. „Daher versuchen Sparkassen einerseits die Prämiensparverträge zu kündigen oder den Zinssatz deutlich zu senken. Für beides fehlt es oft an einer wirksamen rechtlichen Grundlage. Betroffene Sparer können aber sowohl Kündigungen widersprechen als auch zu wenig gezahlte Zinsen nachfordern“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

BGH erklärte einzelne Zinsanpassungsklauseln für ungültig andere nicht

In den langlaufenden Prämiensparverträgen ist zumeist ein variabler Zinssatz vereinbart. Dies haben viele Banken und Sparkassen dazu genutzt, um den Zinssatz deutlich zu senken. Dabei hat der Bundesgerichtsgerichtshof schon seit 2004 entschieden, dass viele dieser Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind.

Gemäß der ständigen BGH-Entscheidungen darf der Grundzins bei Sparplänen mit Bonussystemen insbesondere nicht nach Belieben verändert werden, sondern muss sich an einem unabhängigen Referenzzins orientieren.

Banken und Sparkassen haben oft die Zinsen auf fragwürdigen Vertragsgrundlagen weiter gesenkt und teilweise haben ihnen die Gerichte Recht gegeben. Gegen positive Urteile des OLG Dresden für die geschädigten Bankkunden sind die Sparkassen in Revision gegangen.

Hinzukommt, dass Banken und Sparkassen die Vertragsbedingungen im Lauf der Jahre bei neuen Verträgen geändert haben, sodass die Lage derzeit unübersichtlich ist.

Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein

Jetzt ist aber der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Hutschnur geplatzt. Sie stellte sich auf die Seite der Sparer und forderte im Dezember 2020 die Kunden auf, ihre Prämiensparverträge sorgfältig prüfen zu lassen.

Die Verbraucher ruft die BaFin zudem auf, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen, da in vielen Fällen vermutlich über Jahre zu niedrige Zinsen gezahlt wurden. Dies gilt insbesondere für Sparverträge, die vor 2004 geschlossen wurden.

 

„Betroffene Sparer sollten der Aufforderung der BaFin nachkommen, ihre Sparverträge überprüfen lassen und die zu wenig gezahlte Zinsen und Prämien nachfordern. Dabei geht es schnell um mehrere tausend Euro“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Erfolgversprechende Konstellationen

Test.de sieht gute Aussichten, wenn:

   -  die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht wurde,

   -  eine fest vereinbarte Laufzeit noch nicht abgelaufen ist,

  -   der Vertrag keine exakte, aber eine maximale Laufzeit enthält,

  -  personalisierte Beispielrechnungen zum Vertragsinhalt wurden,

  -  die höchste Prämienstufe laut Vertrag für eine genau definierte Zahl von Jahren weitergelten soll, oder

  - der Vertrag durch Zusatzvereinbarungen erweitert oder verändert wurde.

 

Sparverträge zuerst überprüfen lassen und dann Entscheidungen treffen

Ebenso kann die Kündigung des Sparvertrags unwirksam sein, und die Verbraucher hätten noch über Jahre einen Anspruch auf Zinsen und Prämienzahlungen. Das gilt besonders bei Verträgen mit einer fest vereinbarten Laufzeit.

Lassen Sie sich unbedingt beraten bevor Sie der Kündigung widersprechen, an Ihre Bank herantreten oder andere Entscheidungen treffen.

Beachten Sie auch die Verjährung, die grds. drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Vertrag ausgelaufen ist oder gekündigt wurde, eintritt. Zum 31.12.2021 verjährt bspw. das Recht auf einen Zinsnachschlag für die im Jahr 2018 beendeten Prämiensparverträge.

 

Mit der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ist die Direktklage gegen die Sparkasse vorzugswürdig.

 

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/bankrecht

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