Steuertipps

Bei Immobilienanlagen und Geldanlagen sind nicht nur Aspekte wie Renditeerwartung oder Risiko zu beachten, sondern auch etwaige steuerliche Konsequenzen. Als Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Michael Staudenmayer idealer Ansprechpartner für Fragen rund um die steuerliche Beurteilung von Kapitalanlagen. „Die Themen Anlagen und Besteuerung lassen sich kaum voneinander trennen, und müssen daher auch in ihrem rechtlichen Zusammenspiel betrachtet werden“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer. 

Oftmals können steuerliche Rechtspositionen gegenüber dem Finanzamt durch Klagen zum Finanzgericht verbessert werden. Dies ist bspw. bei der Anerkennung entstandener Verluste mit Kapitalanlagen oder der Abwendung einer Veranlagung auf Basis nur beschränkter Steuerpflicht in den letzten Jahren gelungen.

Einen weiteren Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Staudenmayer bei der steuerrechtlichen Beratung zu Fragen mit Berührung zum Erbrecht gesetzt. Gerade bei lebzeitigen Schenkungen und beim Erwerb von Todes wegen sollten die möglichen steuerlichen Folgen im Auge behalten werden. Durch die geschickte Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge und Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden. 

Für Erben sind schon die einen oder anderen im Nachlass (oft überraschend) vorgefundenen Finanzanlagen unverständlich, sodass auch hier Herr RA Michael Staudenmayer, der in seltener Kombination gleichzeitig auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit langjähriger breiter Erfahrung ist, weiterhelfen kann.

Selbstverständlich steht Rechtsanwalt Staudenmayer auch für weitere steuerliche Themen von der Unternehmensgründung, über die (laufenden und jährlichen) Steuererklärungen bis zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, z.B. wegen nicht deklarierter ausländischer Kapitalerträge, als kompetenter Ansprechpartner für Sie bereit. Gerne unterstützt er als Fachanwalt für Steuerrecht auch kleinere Firmen z.B. bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder den Jahresdeklarationen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger und teurer

Einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann durch eine Selbstanzeige entgangen werden. Ein Freibrief ist die Selbstanzeige allerdings nicht. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, droht eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Nun werden die Regeln zur Selbstanzeige voraussichtlich zum 1. Januar 2015 noch einmal deutlich verschärft. „Sie wird schwieriger und es wird teurer“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Seiten