Abgasskandal

Weder VW noch Daimler noch andere Fahrzeughersteller können den Abgasskandal zu den Akten legen. Der Dieselskandal, der im Herbst 2015 mit der Aufdeckung der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 seinen Anfang nahm, ist auch heute noch aktuell.

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Während bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 in erster Linie noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB durchgesetzt werden kann, rückt der Nachfolgemotor des Typs EA 288 zunehmend in den Fokus. Der Dieselmotor wurde in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Nachdem diverse Landgerichte auch hier den geschädigten Käufern Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen haben, hat mit dem OLG Köln inzwischen auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

Die VW-Tochter Audi gerät hingegen zunehmend bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 unter Druck. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg oder Frankfurt haben Audi hier bereits zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Wie hoch ihr Anspruch auf Schadenersatz ausfällt, können Sie unverbindlich und kostenlos mit unserem Schadensrechner ermitteln.

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Der Abgasskandal ist kein exklusives Problem der Volkswagen AG. Auch andere Hersteller wie Daimler geraten wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zunehmend in den Blickpunkt. Dabei nimmt der Druck auf Daimler zu. Der Autobauer musste schon zahlreiche Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurückrufen. Daimler legte gegen die Rückrufe zwar Widerspruch ein, dies wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen. Damit hat das KBA seine Einschätzung, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet hat, untermauert. Nach diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt.

Außerdem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und um sichere Fahrt zu gewährleisten, möglich sind (C-693/18).

BGH zum Schadenersatz II im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof hat in den am 26.06.2023 verkündeten Urteilen den Klägern mehrerer Verfahren im Dieselskandal Schadenersatz neuer Definition zugesprochen, für den die Fahrlässigkeit des Herstellers reicht. Verbraucher kommen also nun viel einfacher zu ihrem Geld. Der BGH setzt für die Berechnung des Schadensersatzes einen angenommenen Wertverlust in Bezug zum Kaufpreis. Ein Schadensersatzanspruch von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises wird erwähnt, sobald die Verwendung der Abschaltvorrichtung nachgewiesen ist.

Gut, wenn das Auto behalten werden soll

Abgasskandal – EuGH erleichtert Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 lassen sich Schadenersatzansprüche im Abgasskandal leichter durchsetzen (EuGH Rs. C-100/21). Wie der EuGH deutlich machte, hat der Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann Schadenersatzansprüche, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat und dem Käufer daraus ein Schaden entstanden ist. Das heißt, dass dem Autohersteller kein Vorsatz nachgewiesen werden muss.

VW Golf 6 droht(e) die Zwangsstilllegung – Klage gegen das KBA erfolgreich – Nachteile abwenden

Die Typen-Genehmigung des VW Golf VI mit dem eingebautem Skandalmotor EA 189 ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.02.2023 – Az.: 3 A 113/18 aufgehoben worden. Das VG Schleswig verurteilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA), den Freigabebescheid für das Software-Update eines VW Golf 6 mit EA189 Motor aufzuheben. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

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Autojoker bei fehlerhaften Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehlern

Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein.

Typische fehlerhafte Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehler bei verbundenen Auto-Darlehens- und Kaufverträgen, die die Rückabwicklung ermöglichen:

Abgasskandal - Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG

Verbraucher, konnten sich im Mercedes-Abgasskandal bis 11.07.2022 der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes anschließen. Anmeldungen im Klageregister mußten bis zum 11. Juli 2022 erfolgen. Ob auch bei bloß fahr­lässigen Verstößen gegen die EU-Richt­linien zur Typzulassung Schaden­ersatz zu zahlen ist, wird der EUGH voraussichtlich noch in 2022 entscheiden. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat mitgeteilt, dass es das EUGH-Grund­satz­urteil abwarten wird, und für Januar 2023 neu terminiert.

BGH – Audi ist im Abgasskandal beim EA 189-Motor auch direkt schadenersatzpflichtig

Der Bundesgerichtshof hat heute in gleich vier Verfahren bestätigt, dass die Audi AG im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 von VW direkt haftbar ist (BGH Urteile vom 25.11.2021 – BGH II ZR 238/20, BGH II 243/20, BGH II 257/20 und BGH II 38/21). „Dass VW sich im Abgasskandal mit dem EA 189 – Motor grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH schon im Mai 2020 entschieden.

EuGH ermöglicht Widerruf zahlreicher Autokredite

Der Europäische Gerichtshof hat die Tür für den Widerruf von Verbraucherdarlehen und insbesondere Autokrediten ganz weit aufgestoßen. Das höchste europäische Gericht machte deutlich, dass der Widerruf noch lange nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist, wenn die Bank unzureichende Angaben gemacht hat, da dann die regelmäßig 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde (EuGH, Urteile vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Verjährung im Abgasskandal – Verbraucher nach BGH-Urteil gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat zwei wichtige Entscheidungen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen im VW-Abgasskandal getroffen und damit die geschädigten Autokäufer gestärkt. Demnach hängt der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist entscheidend davon ab, wann der Autokäufer Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Das muss nicht schon zwingend 2015 gewesen sein, nachdem der Dieselskandal im September 2015 bekannt wurde.

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